Alle Immobilieneigentümer
müssen jetzt handeln!

Die neue Grundsteuer kommt - für jeden

Achtung: Die Abgabefrist ist am 31.01.2023 abgelaufen.

Das Bundesland Bayern hat die Frist um weitere drei Monate verlängert.

Dieses Jahr wird die Grundsteuer für jedes Grundstück und jedes Haus neu bewertet. Das heißt: Jeder Eigentümer in Deutschland ist davon betroffen und musste bis Ende Januar 2023 selbstständig tätig werden. Dabei war es auch wichtig, in welchem Bundesland das Eigentum liegt, denn die Regelungen sind nicht für jedes Bundesland gleich.

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird jährlich von Kommunen und Gemeinden erhoben. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sind bisher die sogenannten Einheitswerte. Da diese jedoch zu lange nicht erneuert wurden, kam es im April 2018 zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Seit 1. Januar diesen Jahres steht die neue Grundsteuerreform in den Startlöchern.

Um zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke erneut unterschiedlich besteuert werden, soll diese Bewertung regelmäßig durchgeführt und so überprüft werden.

Zum ersten Mal bezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.

 

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Das Grundsteuerreformgesetz erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Die grundsätzlichen Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), mit denen die Grundsteuer berechnet wird, ändern sich nicht. Wie bisher ist der Wert des Grundstücks auch der Basiswert für die Berechnung. Dieser wird mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer.
Der Grundstückswert wird allerdings anders ermittelt als bisher. Zur Berechnung des Grundstückswertes zieht man nun einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran.

Doch Achtung: Dies gilt nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell für sich übernehmen. Doch das sind nicht alle. Einige Bundesländer haben die Regelung entsprechend angepasst – es ist also nicht einheitlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt.

 

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Wohnung ist von der neuen Grundsteuer betroffen und muss bis Ende Januar 2023 den Grundsteuerwertbescheid abgeben. Bei Eigentumswohnungen ist der einzelne Eigentümer zuständig für eine Ermittlung der neuen Grundsteuer, nicht der WEG-Verwalter.

 

Was bedeutet die neue Grundsteuer ab 2022 für Sie?

Jeder Immobilieneigentümer in der Bundesrepublik Deutschland musste bis Ende Januar 2023 eigenständig tätig werden und sich über Regeln und Rahmenbedingungen informieren, die vor Ort gelten. Eigentümer waren dazu verpflichtet im vorgegebenen Zeitrahmen von Anfang Juli bis Ende Januar 2023 einen Grundsteuerwertbescheid (oder auch Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte) abzugeben. Wer die Frist verpasst hat, sollte nun schnell handeln und die Grundsteuererklärung einreichen, da nun vom zuständigen Finanzamt Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erhoben werden können.

 

Was passiert ab dem 1. Januar 2025?

Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Ihre Grundsteuererklärung, die Sie in diesem Jahr einreichen müssen, dient zur Berechnung der neuen Grundsteuer.

 

Die Grundsteuer über ELSTER

Die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer muss elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden.

 

Wer bei ELSTER noch nicht registriert ist, sollte dies zeitnah beantragen, da der Registrierungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wenn Sie oder Angehörige keinen Computer oder regelmäßigen Zugang zum Internet haben, sollten Sie beim Finanzamt Vordrucke beantragen.

Welche Daten angegeben werden müssen, ist abhängig davon, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt. Da die Grundsteuerreform eine Neuberechnung der Grundsteuer für jedes Grundstück und jedes Haus in Deutschland erfordert, ist der verwaltungstechnische Aufwand immens. Eigentümer sollten deshalb mehr Zeit als gewöhnlich für den Erhalt der erforderlichen Daten wie z.B. den Grundbucheintrag einplanen, da es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. Den Bodenrichtwert können Sie über das amtliche Informationsportal "BORIS" des jeweiligen Bundeslandes abfragen.

 

Einspruch einlegen gegen den Grundsteuerbescheid

Wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten haben und diesen für nicht korrekt halten (z.B. wegen fehlerhafter Mietwerte, Wohnfläche etc.) können Sie gegen den jeweiligen Bescheid Einspruch einlegen. Dieser sollte innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat erfolgen. Wird diese Frist versäumt, werden die Bescheide bestandskräftig. Ein Einspruch ist dann nur noch möglich, liegt ein tragfähiger Grund für ein Fristversäumnis vor.

 

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer noch ausstehenden Grundsteuererklärung oder bei einem Einspruch?

Haus & Grund Online hilft Ihnen dabei.