Beitragsanpassung
Liebe Mitglieder,
die Anpassung der Mitgliedsbeiträge ist kein leichter Schritt, aber in regelmäßigen Abständen leider unumgänglich. In den letzten Jahren sind unsere laufenden Kosten deutlich gestiegen – beispielsweise für Miete, Gehälter, Energie, Büromaterial, Versicherungen. Auch die Verbandsabgaben für den Landes- und den Bundesverband wurden aufgrund dieser Entwicklungen bereits erhöht, so dass letztlich auch wir ab Januar 2027 zur Anpassung der Beiträge gezwungen sind.
Uns ist bewusst, dass jede Erhöhung auch für Sie eine zusätzliche Belastung darstellt. Deshalb haben wir die notwendige Anpassung sorgfältig geprüft und so moderat wie möglich gestaltet. Sie dient dazu, den Verband wirtschaftlich gesund zu halten und auch in Zukunft ein verlässliches und attraktives Angebot für alle Mitglieder zu sichern.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und die Unterstützung, damit unser Verband auch in Zukunft eine starke Interessenvertretung und ein qualitativ hochwertiges Beratungsangebot bieten kann.
Beitragsordnung
gem. § 5 Abs. 1 der Satzung von Haus & Grund online e.V.
- Der Jahresbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2027 für
- Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen bis 5 Wohn- und Gewerbeeinheiten 55,- EUR;
- Eigentümer mit 6 – 10 Wohn- und Gewerbeeinheiten 70,- EUR;
- Eigentümer mit 11 – 15 Wohn- und Gewerbeeinheiten 85,- EUR;
- Eigentümer mit mehr als 15 Wohn- und Gewerbeeinheiten 115,- EUR und
- Mitglieder, die Immobilien für Dritte verwalten und/oder vermitteln 250,- EUR.
- Der Beitrag ist am Jahresanfang fällig und wird vom Verein mittels Lastschriftverfahren eingezogen.
- Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen zahlen für den Verwaltungsmehraufwand einen jährlichen Sonderbeitrag von 7,50 EUR neben dem Jahresbeitrag.
- Mit Anmeldung ist mindestens der Jahresbeitrag für zwei Mitgliedsjahre zu zahlen und zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen zu zahlen, soweit kein Einzug erfolgt. Soweit die Mitgliedschaft im Jahr der Anmeldung bereits wieder gekündigt wird, wird der Beitrag für das zweite Jahr mit Eingang der Kündigung bei Haus & Grund online fällig.
- Die Beiträge dienen der satzungsgemäßen Verbandstätigkeit. Rechtliche Beratungen sind im Umfang einer Erstberatung im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beratungen, die im Umfang über eine Erstberatung hinausgehen und andere Leistungen können gesondert abgerechnet werden. Die Höhe der Gebühren für diese Leistungen bestimmen sich nach einer gesonderten Gebührenliste.
Potsdam, 29. April 2026
gez.
Der Vorstand