11.05.2021
Grundsteuervergleich: Gütersloh gewinnt
Belastung in Witten mehr als das Doppelte
In Gütersloh muss eine Familie am wenigsten Grundsteuer zahlen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Untersuchung, die der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland beim Institut der deutschen Wirtschaft in Auftrag gegeben hat. "Während unsere Musterfamilie in Gütersloh nur 323 Euro pro Jahr zahlen muss, muss sie in Witten mehr als das Doppelte zahlen – nämlich 771 Euro", so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.
Der Vergleich zum Ranking 2018 macht deutlich, dass die Städte, die eine Erhöhung beschlossen haben, durchweg kräftig zugelangt haben. So stieg die Jahresgrundsteuer in Salzgitter (+25 Prozent), Gelsenkirchen (+24 Prozent), Mülheim an der Ruhr (+39 Prozent) und Offenbach am Main (+49 Prozent) deutlich. "In diesen Städten ist die Grundsteuerlast innerhalb von drei Jahren geradezu explodiert. Hier muss dringend gegengesteuert werden, damit das Wohnen für Mieter und Selbstnutzer bezahlbar bleibt und in manchen Städten wieder bezahlbar wird", forderte der Verbandschef. Dies werde durch Einführung der neuen Grundsteuergesetze noch wichtiger. Die Haus & Grund-Vereine würden prüfen, ob das Wort von Bundesfinanzminister Scholz gelte: keine heimlichen Erhöhungen bei der Umstellung!
Er erläuterte, dass jede Kommune anders sei: jede habe eine andere Entwicklung, andere Wirtschaftsstrukturen, andere Probleme zu bewältigen. Dennoch seien die Unterschiede erklärungsbedürftig. "Unser Vergleich soll nicht anklagen, sondern soll zur Transparenz beitragen. Nur dann können die Bürger ihre Kommunalpolitiker konkret fragen, warum sie mehr Grundsteuer zahlen als Bürger anderer Gemeinden", erläuterte Warnecke. Warnecke empfahl den Kommunen, Strategien für eine Senkung der Grundsteuer zu entwickeln und diese den Bürgern zu erklären.
Zur Studie: In dem Grundsteuerranking werden die 100 nach Einwohnern größten Städte Deutschlands verglichen. Zur Berechnung der Jahresgrundsteuer wurde ein durchschnittlicher Einheitswert für Einfamilienhäuser in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern herangezogen. Auf Basis dieses Wertes, einer Grundsteuermesszahl in Höhe von 2,6 Promille und den einzelnen kommunalen Hebesätzen im Februar 2021 wurden schließlich die jährlichen Grundsteuerlasten kalkuliert.