19.06.2023

Gemeinsames Verbändepapier

Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel

Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von

wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von

Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits

aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW

Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund

Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der

Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft

Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig.

Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022

263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des

Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die

Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt.

Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines

Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030

beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete

Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind

hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte

hin.

Der Handlungsdruck ist enorm

Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als

eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter

auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer

überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden

ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit

geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften

steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe.

Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung

verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben.

Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe!

Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als

auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen

zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure –

private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie

Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete

Maßnahmen zur Prävention einleiten können.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen

Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten,

dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er)

untereinander weitergegeben werden können.

Kooperationen fördern und ausbauen

Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher,

dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker

unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die

Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von

Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein

Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von

Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien

Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in

Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm "Endlich ein ZUHAUSE!" gesammelt

wurden.

Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um

zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die

Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt.

Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen!

Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts

der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes

Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt

bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für

wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten

Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der

Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte

zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den

allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren.

Gemeinsam handeln

Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die

Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird

eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie.

Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu

nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber

sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und

Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und

ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.