Steuern und Abgaben

Grundsteuer einfach und aufkommensneutral reformieren
Eine Län­der­mehr­heit hat ein Grund­steu­er­mo­dell im Bun­des­rat ver­ab­schie­det, das wir ab­leh­nen. Das Be­mes­sungs­ver­fah­ren ist zu kom­pli­ziert und auf­wän­dig so­wohl für Ei­gen­tü­mer als auch für Ver­wal­tun­gen. Die An­bin­dung an den Fak­tor Bo­den­richt­wert wür­de die Steu­er­be­las­tung er­heb­lich er­hö­hen. Wir for­dern Ver­ein­fa­chung und Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät. Bei­des wäre durch das so­ge­nann­te Äqui­va­lenz­mo­dell ge­si­chert.

Wohngebäude-AfA: Lineare Abschreibung auf drei Prozent erhöhen
Die li­nea­re Ge­bäu­de­ab­schrei­bung muss von zwei auf drei Pro­zent er­höht wer­den, um die steu­er­li­chen Ab­schrei­bungs­mög­lich­kei­ten an die Ent­wick­lun­gen des Woh­nungs­mark­tes an­zu­pas­sen. Die Vor­ga­ben für die Ab­set­zung für Ab­nut­zung (AfA) ge­hen bei Wohn­ge­bäu­den von ei­ner Nut­zungs­dau­er von 50 Jah­ren aus. Durch die En­er­gie­wen­de, die mitt­ler­wei­le deut­lich ver­kürz­te Le­bens­dau­er we­sent­li­cher Ge­bäu­de­tei­le und ge­setz­li­che Vor­ga­ben – wie etwa die Aus­tausch­pflicht für Hei­zun­gen – hat sich die Nut­zungs­dau­er auf heu­te durch­schnitt­lich 36 Jah­re ver­kürzt.

Energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern
Wir for­dern den Auf­bau ei­ner drit­ten, steu­er­li­chen För­der­säu­le für en­er­ge­ti­sche Ge­bäu­de­sa­nie­rung. Die vor­han­de­nen För­der­instru­men­te wer­den nicht von al­len Ei­gen­tü­mern glei­cher­ma­ßen ge­nutzt, pas­sen nicht für jede Mo­der­ni­sie­rung und sind in der Ab­wick­lung teils ex­trem auf­wän­dig.
Wir schla­gen da­her eine Er­gän­zung des Ein­kom­men­steu­er­ge­set­zes vor. Es soll­te ge­re­gelt wer­den, dass en­er­ge­ti­sche Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men im Ge­bäu­de­be­stand im Jahr der Her­stel­lung und in den fol­gen­den 7 Jah­ren je­weils bis zu 9 Pro­zent und in den fol­gen­den 4 Jah­ren je­weils bis zu 7 Pro­zent der Her­stel­lungs­kos­ten ab­ge­setzt wer­den kön­nen.

Handwerkerbonus ausweiten
Wir for­dern die Aus­wei­tung die­ses Hand­wer­kers-Bo­nus: Bei en­er­ge­ti­schen Mo­der­ni­sie­run­gen oder Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz soll­ten alle Auf­wen­dun­gen (Ar­beits- und Ma­te­ri­al­kos­ten) steu­er­min­dernd wir­ken. Die Gel­tend­ma­chung haus­halts­na­her Dienst- und Hand­wer­ker­leis­tun­gen nach § 35a EStG stellt für selbst­nut­zen­de Ei­gen­tü­mer, die an­de­re För­de­run­gen nicht in An­spruch neh­men, eine ef­fek­ti­ve För­de­rung dar.

Weitere Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausschließen – mittelfristiges Ziel: 3,5 Prozent bundesweit
Mit der an­ste­hen­den Re­form des So­li­dar­pakts und des Län­der­fi­nanz­aus­gleichs, die bis zum Jahr 2019 ab­ge­schlos­sen sein muss, müs­sen aus un­se­rer Sicht die Fehl­an­rei­ze zu stei­gen­den Grund­er­werb­steu­er­sät­zen be­sei­tigt wer­den. Seit dem Ende des bun­des­ein­heit­li­chen Grund­er­werb­steu­er­sat­zes von 3,5 Pro­zent im Jahr 2006 ha­ben die Län­der die­se Steu­er er­heb­lich er­höht und da­mit den Er­werb von Wohn­im­mo­bi­li­en maß­geb­lich ver­teu­ert. Das steht im Wi­der­spruch zu zahl­rei­chen Maß­nah­men der Wohn­ei­gen­tums­för­de­rung. Mit­tel­fris­tig soll­te ein bun­des­wei­ter Satz von 3,5 Pro­zent an­ge­strebt wer­den.

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Share Deals ausschließen
Wird eine Im­mo­bi­lie nicht di­rekt ver­kauft, son­dern in eine Ge­sell­schaft ein­ge­bracht, von der dann ein Käu­fer die Mehr­heit der An­tei­le er­wirbt, so ist die­ser In­ves­tor von der Grund­er­werb­steu­er be­freit, so­lan­ge er we­ni­ger als 95 Pro­zent der An­tei­le er­wirbt (Sha­re Deals). Aus un­se­rer Sicht muss die­se Form der Steu­er­ver­mei­dung aus­ge­schlos­sen wer­den.

Keine Baulandsteuer
Die Bau­land­steu­er ist kein Mit­tel, um mehr Bau­land für neue Woh­nun­gen zu ge­win­nen. Sie trä­fe vor al­lem fi­nanz­schwa­che Ei­gen­tü­mer und wür­de die Bo­den­spe­ku­la­ti­on eher be­feu­ern als sie zu be­kämp­fen.