Wohnungseigentum

Wohnungseigentumsgesetz vereinfachen
Das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz muss sprach­lich und struk­tu­rell ver­ein­facht wer­den, da­mit Woh­nungs­ei­gen­tü­mer wis­sen, wel­che Rech­te und Pflich­ten sie ha­ben. So kön­nen Miss­ver­ständ­nis­se in ei­ner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft ver­hin­dert wer­den.

Wohnungseigentümergemeinschaften sind Verbraucher
Es muss ge­setz­lich klar­ge­stellt wer­den, dass Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten Ver­brau­cher sind. Die ak­tu­el­le recht­li­che Grau­zo­ne sorgt für un­nö­tig viel Streit vor Ge­richt.

Außergerichtliche Streitschlichtung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Um bei Strei­tig­kei­ten in­ner­halb ei­ner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft eine Al­ter­na­ti­ve zum teu­ren und lang­wie­ri­gen Kla­ge­ver­fah­ren zu ha­ben, schla­gen wir vor, die Op­ti­on ei­ner au­ßer­ge­richt­li­chen Streit­schlich­tung ein­zu­füh­ren.

Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz synchronisieren
Das Miet­recht und das Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz har­mo­nie­ren an ei­ni­gen Stel­len nicht. In der Fol­ge kann der ver­mie­ten­de Ei­gen­tü­mer Vor­ga­ben aus der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft nicht ge­gen­über sei­nem Mie­ter durch­set­zen, ohne ge­gen miet­recht­li­che Vor­schrif­ten zu ver­sto­ßen. Wir for­dern da­her, das Miet­recht mit dem Woh­nungs­ei­gen­tums­recht zu syn­chro­ni­sie­ren. Miet­ver­hält­nis­se in Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaf­ten müs­sen an die Fle­xi­bi­li­tät des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes an­ge­passt wer­den kön­nen, so dass den woh­nungs­ei­gen­tums­recht­li­chen Re­ge­lun­gen ein Vor­rang ein­ge­räumt wer­den soll­te.